Schon der erste Blick auf das deutsche Reinheitsgebot macht deutlich, wie wichtig der Rohstoff Wasser für die Brauerei C. & A. VELTINS ist. Mit der Begründung des Reinheitsgebotes von 1516 dürfen für die Herstellung von Bier ausschließlich Wasser, Malz und Hopfen verwendet werden. Um unseren hohen Qualitätsansprüchen beim Bierbrauen gerecht zu werden, bilden wir daher unsere eigenen Spezialisten aus.